Ölheizungsverbot? - Nein!

"die Ölheizung wird doch in einigen Jahren verboten, was mache ich dann?" So und ähnlich äussern sich Heizungsbesitzerinnen und -Besitzer immer öfter gegenüber den Fachberatern der Informationsstelle Heizöl. Die Verunsicherung ist gross. Ein Faktencheck.

In den Vergangenen jahren wurden die Gesetzgebungen im Energiebereich laufend angepasst. Begonnen hat es im Bereich der kantonalen Energiegesetzgebungen (MuKEn 2014). Weiter ging es mit der Revision der Luftreinhalte-Verordnung und seit Neuestem mit der Revision des CO2-Gesetzes. Die Tenden ist klar: Es soll schwrer werden, Öl- und Gasheizungen zu ersetzen. Da die Regelwerke an verschiedenen Orten angeesiedelt sind, ist es für die Kundsachaft schwierig, den Überblick zu behalten. entsprechend gross ist die Verunsicherung. Dies gilt umo mehr, als das Regelwerk immer wieder so dargestellt wird, dass bei den Kunden der eindruck erweckt wirc, ein Ersatz der Ölheizung sei verboten. Doch dies entspricht nicht der Realität, wie ein Faktencheck zeigt:

 

Verschärfte Vorschriften (Ölheizungsverbot?)

Weder in den neuen kantonalen Energiegesetzgebungn (MuKEn 2014), die in den Kantonen fortwährend eingeführt werden, noch in den Diskussionen zur Revision des CO2-Gesetzes taucht ein Ölheizungsverbot auf. Allerdings verteuern die Regulierungsansätze künftig den Ersatz von fossilen Heizungen. Entweder müssen erneuerbare Energien (z.B. Solaranlage) mit einer fossilen Heizung kombiniert werden oder die Gebäudeisolation ist zu verbessern (letzteres mach auch durchaus Sinn für das Portfeuille, denn mit dieser Massnahme sparen Sie kostbare Energie). Auch mit einer neuen kondensierenden Ölheizung sparen Sie bis zu 30% an Heizöl ein.

 

MuKEN 2014

In den Mustervorschriften der Kantone gibt es elf Sandardlösungen. Zusammengefasst handelt es sich erstens um Kombinationslösungen, zweitens um Lösungen zum Wechsel des Energieträgers (z.B. Wärmepumpe) und drittens um Isolationsmassnahmen. Bei allen Varianten verdoppeln sich die Investitionskosten nahzu. Die neuen kantonalen Energiegesetzgebungen sind aber noch nicht in allen Kantonen umgesetzt. Wo sie noch micht in Kraft sind, können in die Jahre gekommene Ölheizungen nach wie vor durch eine Ölheizung 1:1 ersetzt werden. Und selbst in jenen Kantonen, in denen die MuKEn bereits in Kraft sind, dürfen alte durch neue Ölheizungen ersetzt werden, wenn die entsprehenden Auflagen eingehalten werden.

 

CO2-Gesetz

Die zurzeit geführte Diskussion sieht beim Ersatz von fossilen Heizunen einen Grenzwert für den CO2-Ausstoss pro m2 und Jahr vor. Der diskutierte Grenzwert beträgt 20kg CO2/m2/Jahr, was bei einer Ölheizung von ca. 7,5 l/m2/Jahr entspricht. Auch hier ist es kein direktes Verbot der Ölheizung, sondern es sind Auflagen, die den Hauseigentümer beim Erwatz von fossilen Heizungen zur Gebäudeisolation motivieren sollen.

 

Offene Fragen

Ob diese Regulierungen zu den erwünschten Sanierungsmassnahmen an den Gebäuden führen, bleibt offen. Nicht selben wirdc nämlich lediglich eine fossile Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, ohne dass mithilfe einer verbesserten Gebäudeisolation an der Reduktion des Energieverbrarauchts gearbeitet wird. Damit bleibt der Energieverbrauch gleich hoch wie zuvor - bei deutich höheren Investitionskosten und einer allenfalls unbefriedigenden Heizungstemperatur.

 

Fazit

Ausstieg aus der Atomenergie in der Schweiz und Deutschland. Ausstieg aus den Kohlekraftwerken in Deutschland. Heizen und die Mobilität soll elektisch werden - woher soll der viele Strom kommen? Die kleine Schweiz stösst im internationalen CO2-Vergleich weniger als 1 Prozent aus. Keine Chance das Klima zu beeinflussen! Vielmehr müsste man die grossen Umweltsünder, wie z.B. China, Indien oder USA etc. zur Rechenschaft ziehen, doch genau an diesen Orten lässt die Schweiz ihre Produkte "umweltfreundlich und billig" produzieren.

 

 

 

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